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   LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03   

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https://dejure.org/2006,24613
LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03 (https://dejure.org/2006,24613)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.09.2006 - L 10 AL 383/03 (https://dejure.org/2006,24613)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. September 2006 - L 10 AL 383/03 (https://dejure.org/2006,24613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Insolvenzgeld (Insg) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber die Gesellschaft; Versicherungsrechtliche Beurteilung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Der Umkehrschluss, dass mangels eines durch die Kapitalbeteiligung hervorgerufenen beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft ein Abhängigkeitsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers anzunehmen sei, sei von der Rechtsprechung des BSG nicht gebilligt worden (BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R -).

    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 14.12.1999 (Az: B 2 U 48/98 R) dargelegt, dass insbesondere beim Geschäftsführer einer Familiengesellschaft, sofern dieser mit dem Gesellschafter familiär verbunden ist, eine selbstständige Tätigkeit in Betracht kommt; denn die in einer derartigen Familiengesellschaft vorliegende Verbundenheit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer kann zwischen ihnen ein Gefühl erhöhter Verantwortung füreinander schaffen und einen Einklang der Interessen bewirken.

    Indizien für einen Gleichklang der Interessen von Ehegatten-Mitgesellschaftern sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der Errichtungszweck der Gesellschaft, die Nähe der verwandtschaftlichen Beziehungen, bei Eheleuten der Güterstand sowie die Weisungsfreiheit bzw. -gebundenheit des Geschäftsführers im Hinblick auf Zeit, Dauer, Ort und Ausgestaltung der Tätigkeit (s. BSG, Urteil vom 28.01.1992, Az 11 Ar 133/90, USK/9201; BSG, Urteil vom 08.12.1987, Az 7 RAr 25/86; BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R).

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Indizien für einen Gleichklang der Interessen von Ehegatten-Mitgesellschaftern sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der Errichtungszweck der Gesellschaft, die Nähe der verwandtschaftlichen Beziehungen, bei Eheleuten der Güterstand sowie die Weisungsfreiheit bzw. -gebundenheit des Geschäftsführers im Hinblick auf Zeit, Dauer, Ort und Ausgestaltung der Tätigkeit (s. BSG, Urteil vom 28.01.1992, Az 11 Ar 133/90, USK/9201; BSG, Urteil vom 08.12.1987, Az 7 RAr 25/86; BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R).

    Eine abhängige Beschäftigung ist nämlich nicht schon dann anzunehmen, wenn der Gesellschafter lediglich bei bestimmten wichtigeren Geschäften in seiner Entscheidungsfreiheit beschränkt ist, ohne einem für die persönliche Abhängigkeit ausschlaggebenden Direktionsrecht der Gesellschaft in Bezug auf die Ausführung seiner Tätigkeit unterworfen zu sein (BSG, Urteil vom 08.12.1987, 7 RAr 25/86).

  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56

    Arbeitnehmereigenschaft - Versicherungsvertreter

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, haben diese ausschlaggebende Bedeutung (BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO; BSGE 36, 7, 8 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO).

    - 31.03.2000 (s. BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Für eine abhängige Beschäftigung spreche, dass der Kläger als Geschäftsführer verpflichtet gewesen sei, Anweisungen der Gesellschafterversammlung auszuführen und bei bestimmten Geschäften die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen (BSG, Urteil vom 06.03.2003; B 11 AL 25/02 R).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Zudem habe das BSG in der neuesten Rechtsprechung auch bei Vorliegen einer Sperrminorität die obige Rechtsvermutung eingeschränkt (BSG, Urteil vom 05.02.1998, B 11 AL 71/97 R).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Persönliche Abhängigkeit liegt bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist, d.h. wenn er einem Zeit, Dauer und Ort der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (s. BAG Urteil vom 15.12.1999, 5 AZR 770/98 = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 79).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Sei der Geschäftsführer lediglich bei bestimmten wichtigen Geschäften in seiner Entscheidungsfreiheit beschränkt, ohne einem für die persönliche Abhängigkeit ausschlaggebenden Direktionsrecht der Gesellschaft in Bezug auf die Ausführung seiner Arbeit unterworfen zu sein, liege eine abhängige Beschäftigung nicht vor (BSG vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 -).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 76/94

    Arbeitslosenversicherung - Beitragsrecht - Leistungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Insoweit komme es im Zweifel auf die tatsächlichen Gegebenheiten an (BSG, Urteil vom 09.02.1995, 7 RAr 76/94).
  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, haben diese ausschlaggebende Bedeutung (BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO; BSGE 36, 7, 8 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO).
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